Kurz gesagt: Werktags dürfen Sie Ihren Rasen in der Regel von 7 bis 20 Uhr mähen. An Sonn- und Feiertagen ist Rasenmähen grundsätzlich verboten. Grundlage ist die bundesweite Lärmschutzverordnung für Geräte im Freien; zusätzliche Einschränkungen können sich aus der Satzung Ihrer Gemeinde ergeben.
Hier finden Sie die wichtigsten Regeln zu Werktags- und Sonntagszeiten, zur Mittagsruhe sowie zu besonders lauten Geräten — und was bei Verstößen droht.
Wann ist Rasenmähen erlaubt?
Für normale Rasenmäher (Elektro oder Benzin) gilt in Wohngebieten: montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr. In dieser Zeit dürfen Sie mähen. Außerhalb — also nachts und früh morgens — ist es untersagt.

Darf man sonntags Rasen mähen?
Nein. An Sonn- und Feiertagen ist Rasenmähen ganztägig verboten. Das gilt bundesweit und unabhängig von der Tageszeit. Wer sonntags mäht, riskiert Ärger mit Nachbarn und ein Bußgeld.
Gilt eine Mittagsruhe?
Eine bundesweite Mittagsruhe gibt es nicht, aber viele Gemeinden regeln eine Ruhezeit über die Tagesstunden (häufig etwa 13–15 Uhr). Ob und wann eine Mittagsruhe gilt, steht in der Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Im Zweifel lohnt ein Blick dorthin.
Strengere Zeiten für besonders laute Geräte
Für besonders laute Geräte wie Laubbläser, Laubsammler oder Freischneider gelten in reinen Wohngebieten oft strengere Zeitfenster als für normale Rasenmäher. Auch hier sind Sonn- und Feiertage tabu.
Was droht bei einem Verstoß?
Wer außerhalb der erlaubten Zeiten mäht, kann ein Bußgeld kassieren — vor allem, wenn sich Nachbarn beschweren. Wichtiger als die Strafe ist meist der nachbarschaftliche Frieden: Halten Sie sich an die Zeiten, vermeiden Sie Streit. Wer beruflich nur abends oder am Wochenende Zeit hätte, kommt mit den erlaubten Zeiten oft in die Klemme — eine einfache Lösung ist, das Mähen abzugeben (siehe Rasenpflege Münster oder unser Ratgeber zum Mährhythmus).