Kurz gesagt: In Münster gibt es keine Baumschutzsatzung. Für Bäume auf Ihrem privaten Grundstück brauchen Sie deshalb in der Regel keine Genehmigung. Es gibt aber Ausnahmen und naturschutzrechtliche Grenzen, die Sie kennen sollten, bevor die Säge angesetzt wird.
Hier erfahren Sie, wann eine Genehmigung doch nötig ist, was bei brütenden Vögeln gilt, was Mieter wissen müssen und wann sich eine fachliche Beratung lohnt.
Hat Münster eine Baumschutzsatzung?
Nein. Anders als manche andere Städte hat Münster keine allgemeine Baumschutzsatzung. Das bedeutet: Ein gesunder, normaler Baum im eigenen Garten darf grundsätzlich ohne gesonderte Genehmigung gefällt werden.

Wann müssen Sie trotzdem aufpassen?
Es gibt zwei wichtige Ausnahmen: Einzelne, oft alte oder markante Bäume können als Naturdenkmal geschützt sein. Auch ein Bebauungsplan kann einzelne Bäume als „zu erhalten“ festsetzen. Solche Bäume dürfen nicht ohne Weiteres gefällt werden. Zusätzlich können im Rahmen einer Baugenehmigung Bäume zum Erhalt vorgeschrieben sein. Im Zweifel lohnt eine kurze Nachfrage beim Grünflächenamt der Stadt Münster.
Schutz brütender Vögel
Unabhängig von einer Satzung gilt das Bundesnaturschutzgesetz: Befindet sich ein besetztes Nest im Baum, darf er nicht gefällt werden, bis die Jungvögel ausgeflogen sind. Generell ist bei Arbeiten in der Brutzeit (Frühjahr und Sommer) Rücksicht geboten. Den großen Rückschnitt oder die Fällung legt man daher idealerweise in das Winterhalbjahr.
Was ist mit Bäumen auf gemietetem Grund?
Wohnen Sie zur Miete, gehört der Baum dem Eigentümer — eine Fällung dürfen Sie nicht eigenmächtig beauftragen. Sprechen Sie das immer mit dem Vermieter ab.
Im Zweifel fachlich beraten lassen
Ob ein Baum geschützt ist, ob die Fällung sicher möglich ist und wann der beste Zeitpunkt liegt — das klären wir gern mit Ihnen vor Ort. Wir fällen Bäume in Münster fachgerecht und sicher, inklusive Abtransport — mehr dazu auf unserer Seite Baumfällung Münster.